Logo Stifterkopf
Schriftzug
Header unten links
Header unten rechts
Wichtiger Hinweis: die neue Website des Adalbert Stifter Vereins finden Sie hier: www.stifterverein.de

Projekte

 

Neue Wege zur Erhaltung alter Gräber in Tschechien

Ein prägendes Element der böhmischen und mährischen Landschaft könnte demnächst unwiderruflich verschwinden: die Friedhöfe bzw. einzelne Gräber der ehemaligen deutschen Einwohner.

 

Seit einigen Monaten tauchen an Friedhofsmauern in Tschechien vermehrt Aufforderungen auf, mit den Friedhofsverwaltungen, die den Gemeindeämtern unterstellt sind, Nutzungsverträge abzuschließen.

Hintergrund dieser Erscheinung ist die Anwendung des neuen Friedhofsgesetzes Nr. 256/2001 Sb. (Änderung: Nr. 479/2001 Sb.) der Tschechischen Republik, das am 29.6.2001 verabschiedet wurde und mit dem 1.1.2002 in Kraft trat. Es setzt – neben vielen anderen Verordnungen – die Bedingungen für das Nutzungsrecht an den bestehenden Grabstätten fest.

Der Wortlaut klingt in deutscher Übersetzung folgendermaßen:

„Bis zu zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ist der Friedhofsbetreiber verpflichtet, den bisherigen Nutzern von Grabplätzen einen Vertragsentwurf über die Vermietung eines Grabplatzes vorzulegen, falls solche Verträge nicht bereits bestehen.

        Im Fall, daß der bisherige Nutzer des Grabplatzes

•  nicht bekannt ist oder seine Adresse nicht bekannt ist oder die Adresse seines Rechtsvertreters nicht bekannt ist und der Vertragsentwurf ihm aus diesem Grunde nicht zugestellt werden kann, ist der Friedhofsbetreiber verpflichtet, spätestens 24 Monate nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (d.i. der 31.12.2003) an einem öffentlich zugänglichen Platz eines öffentlichen Friedhofs den Aufruf zum Abschluß eines Nutzungsvertrags für einen solchen Grabplatz publik zu machen sowie die Adresse anzugeben, an die sich der bisherige Nutzer oder sein Rechtsvertreter wenden kann, mit einer Anmerkung, daß im Falle, daß bis zum Ablauf von 30 Monaten nach dem Tag des Inkrafttreten dieses Gesetzes (d.i. der 30.6.2004) kein Nutzungsvertrag abgeschlossen wird, das bisherige Nutzungsrecht an dem Grabplatz erlischt.“

(Kapitel V, Paragraph 29, Absatz 4 des genannten Gesetzes)

Diese Verordnung könnte bedeuten, daß Gräber, an denen niemand Interesse bekundet, nach dem 30. Juni 2004 eingeebnet werden. Davon wären selbstverständlich besonders viele deutsche Gräber betroffen, denn diese sind heute älter als 58 Jahre.

Die Bestimmungen des neuen Friedhofsgesetzes und die befürchteten Folgen mögen zunächst die allgemeine Tatsache, daß auf dieser Welt nichts Bestand hat, in Erinnerung rufen. Ein altes Grab in Tschechien zu „haben“, bedeutet aber für die Angehörigen oder Nachkommen der in den Böhmischen Ländern heimisch gewesenen Deutschen ganz konkret, an einen Bezugspunkt der eigenen Geschichte zurückkehren zu können – und da wird der Verlust schmerzlich.

Keinesfalls sollen mit diesem Hinweis den tschechischen Behörden antideutsche Ressentiments unterstellt werden. Es handelt sich schließlich um eine gängige Praxis, wenn in einem Bereich, der legislativ unzureichend erfaßt war, aufgrund eines novellierten Gesetzes neue Bestimmungen Anwendung finden, die diesen juristisch und für jedermann verbindlich regeln. In Deutschland z.B., wie wahrscheinlich in allen europäischen Ländern, wird nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit (20 - 30 Jahre) ein Grab nur dann erhalten, wenn der Nutzungsvertrag verlängert wird. Man sollte also bedenken, daß man in Deutschland, bis auf denkmalgeschützte Ausnahmen, schwerlich so alte Friedhöfe und Gräber vorfinden wird, wie in der Tschechischen Republik.

Glücklicherweise eröffnen die Bestimmungen des neuen Friedhofsgesetzes in Tschechien die Möglichkeit, die Gräber bei bestehendem Interesse zu erhalten. Es reicht aus, mit den zuständigen Kommunalbehörden am Ort Kontakt aufzunehmen und sich um einen Nutzungsvertrag zu bemühen. In der Regel ist für die Dauer von 10 Jahren kein allzu hoher Betrag zu entrichten. Abschließend soll an die kulturgeschichtliche Bedeutung dieser Gräber und Friedhöfe erinnert werden.

Es gibt bereits zahlreiche Initiativen in Tschechien und Deutschland, die sich dem Thema in dem Bewußtsein zugewandt haben, daß diese Orte des Gedenkens erhalten werden sollten, da sie die Kontinuität zu den vorangegangenen Generationen herstellen.

Besonders sei in diesem Zusammenhang auf die Empfehlung des Koordinierungsrats des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums für den Umgang mit alten Grabstätten hingewiesen, die in deutscher und tschechischer Version im Internet zu finden ist unter „Dokumente“ auf der Website www.Ackermann-Gemeinde.de

Die Adressen der Kommunalbehörden bzw. Gemeindeämter finden sich, falls nicht bereits bekannt, ebenfalls im Internet unter: http://katalog.centrum.cz/io/vs/Mestske_a_obecni_urady

Oder Sie klicken auf der Seite http://katalog.centrum.cz auf <instituce a organizace >, dort dann auf <vladni a statni>, dann auf <Mestske a obecni urady>, von dort dann auf die einzelnen Regionen und weiter auf einzelne Städte und Ortschaften.

Vielleicht können bei der Beschaffung der Adresse der einzelnen Kommunalbehörden auch die zuständigen Betreuer der Heimatkreise behilflich sein.

                                       Anna Knechtel, wissenschaftliche Mitarbeiterin                                       des Adalbert Stifter Vereins München


 

Footer